Teilkasko oder Vollkasko?

Wissenswertes rund um Autoversicherungen

Autoversicherungen gehören in Deutschland nicht ohne Grund zu den häufigsten Versicherungen überhaupt. Immerhin schützen sie des “Mannes liebstes Spielzeug”. Viele Personen sind zudem beruflich auf das eigene KFZ angewiesen. Die Bedeutung des Autos ist somit heutzutage unbestritten.
Im Fall der Fälle erweisen sich Autoversicherungen oftmals als unbezahlbar. Ein Unfall ist bekanntlich schnell geschehen und auch der beste und umsichtigste Autofahrer ist nicht vor einem solchen geschützt.

Teil- oder Vollkaskoversicherung?

Zwei wichtige Vertreter im Bereich der Autoversicherungen sind die Teil- und Vollkaskoversicherungen. Bei beiden ist das Versicherungsobjekt das Fahrzeug des Versicherten. Eine Kaskoversicherung tritt generell bei Schäden am KFZ des Versicherten auf, die diesem durch Dritte zugefügt worden sind.
Die Beiträge zu einer Vollkasko liegen im Allgemeinen über denen einer Teilkaskoversicherung. Der Leistungskatalog einer Teilkaskoversicherung deckt sich in vielen Punkten mit dem einer Vollkaskoversicherung. In manchen Punkten jedoch unterscheiden sich beide Versicherungen voneinander.

Ein wichtiges Leistungsmerkmal einer Vollkaskoversicherung ist die Schadensregulierung auch im Falle, dass der Unfallverursacher nicht mehr festzustellen ist, wie dies bei Fahrerflucht zutrifft. Typisches Beispiel hierfür ist ein abgefahrener Außenspiegel, dessen Kosten für Reparatur schnell empfindliche Höhen erreichen kann. Insbesondere bei Fahrzeugen der Oberklasse ist die Reparatur eines Außenspiegels oftmals eine kostspielige Angelegenheit. Ein fehlender Außenspiegel entstellt darüber hinaus nicht nur die Optik des Fahrzeugs, sondern beeinträchtigt zudem die Fahrsicherheit.

Abschließendes Fazit

Aufgrund des größeren Leistungskatalogs ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vor allem für Neuwagen zu empfehlen. Je nach Wunsch des Versicherten kann die Eigenbeteiligung verschieden hoch vereinbart werden. In jedem Fall bietet eine Vollkaskoversicherung eine umfassende Versicherung für das Fahrzeug des Einzelnen und reguliert im Fall der Fälle schnell einen entstandenen Schaden.
Aus diesem Grund verwundert es nicht weiter, dass eine Vollkaskoversicherung bei Mietwägen ebenso zum Standard zu zählen ist wie bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen.

Für Gebrauchtwagen wird in der Regel der Abschluss einer Teilkaskoversicherung empfohlen. Diese reicht üblicherweise für die Regulierung von Schäden, die an einem Gebrauchtwagen entstehen können.

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